Aufgrund einer Bundesratsabstimmung müssen die neuen Richtlinien der Internationalen Handball Federation vom 01.07.2018 nun auch für den DHB bereits für die Saison 2018/2019 umgesetzt werden. Diese Änderungen betreffen u.a. das Ausrüstungsreglement. Der BHV weist darauf hin, dass »gemäß der BHV-Spielordnung (SpO) und den Durchführungsbestimmungen das Anlegen von Harzdepots in Bayern verboten ist und Zuwiderhandlungen gemäß RO § 25 Rechtsordnung (RO) BHV-Zusatzbestimmung Nr. 3 Ziffer 4.1 und 4.2 geahndet werden.«
Die geänderten und neuen Regelungen sind der nebenstehenden Information des BHV zu entnehmen.